Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dat Tel System GmbH für Geschäftskunden

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Die Dat Tel System GmbH (nachfolgend Dat Tel System genannt) schließt Verträge ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Diese Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen und Lieferungen, selbst wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird.

3. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

4. a) Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine selbständige oder gewerbliche berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

b) Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

c) Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

§ 2 Zustandekommen von Verträgen

1. In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Garantie der Beschaffenheit der Produkte. Die Garantie der Beschaffenheit der Produkte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen. Die technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in der Produktbeschreibung stellen keine Garantie der Beschaffenheit dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche von Dat Tel System bestätigt worden.

2. Schriftliche Angebote von Dat Tel System sind 8 Tage verbindlich, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Für die Berechnung dieser Frist ist das Datum des Angebots maßgebend.

3. An Bestellungen ist der Kunde 2 Wochen, gerechnet ab dem Eingang der Bestellung bei Dat Tel System gebunden.

4. Ein Vertrag kommt entweder durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebots durch Dat Tel System oder mit der schriftlichen Bestätigung durch Dat Tel System zu Stande, die in diesem Fall den Umfang der von Dat Tel System übernommenen Pflichten bestimmt.

5. Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, wird Dat Tel System den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragstext wird von Dat Tel System gespeichert und dem Kunden auf Verlangen auf elektronischem Wege zugesandt oder ist für den Kunden auf elektronischem Wege abrufbar.

6. Die reine Überlassung von Software oder Hardware, die Erbringung von Wartungsleistungen oder sonstigen Dienstleistungen oder die Lieferung von Zubehör sind keine Bestätigung und ersetzen diese nicht.

7. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung durch einen Prokuristen, geschäftsführenden Assistenten oder einen Geschäftsführer.

 

§ 3 Preise

Die Preise ergeben sich im Falle der fristgerechten Annahme eines schriftlichen Angebots von Dat Tel System aus diesem Angebot, ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung aus der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch Dat Tel System gültigen Preis- und Produktliste von Dat Tel System, die jederzeit geändert werden kann.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Zahlungen sind bei Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Neukunden ist die Zahlung mit Erhalt der Ware fällig.

2. Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere werden grundsätzlich nicht angenommen. Im Falle der Annahme erfolgt diese nur erfüllungshalber.

3. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

4. Dat Tel System ist berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, wenn bei objektiver Würdigung anzunehmen ist, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere, wenn der Kunde fällige Forderungen von Dat Tel System nicht ausgleicht und deshalb die Zahlungsansprüche von Dat Tel System gefährdet erscheinen. Dat Tel System kann in diesem Fall ferner weitere Leistungen aussetzen, bis sämtliche fälligen Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis oder aus hiermit wirtschaftlich zusammenhängenden Verträgen oder aus früheren Verträgen vom Kunden bezahlt bzw. ausreichende Sicherheiten gestellt worden sind. Kommt der Kunde diesem Verlangen von Dat Tel System nicht nach, ist Dat Tel System unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und als Mindestschaden 20 % des vereinbarten Kaufpreises zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Dat Tel System entstandene Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

 

§ 5 Lieferung und nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung

1. Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie in einem schriftlichen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung von Dat Tel System enthalten sind. Nach Ablauf verbindlicher Liefer- und Leistungsfristen hat der Kunde Dat Tel System zunächst schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die genannten Fristen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Abganges der Lieferung von Dat Tel Systems Geschäftssitz oder dem Zeitpunkt der zu erbringenden Leistung. 2. Eine angemessene Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen tritt ein, wenn unvorhergesehene Ereignisse oder höhere Gewalt, wie etwa Einfuhrstörungen, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen etc., auf dieLieferungen oder Leistungen von Dat Tel System von erheblichem Einfluss sind. Dauern Hindernisse länger als einen Monat an oder kann aufgrund eines solchen Hindernisses die Lieferung oder Leistung dauerhaft nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Bei unvollständigen Aufträgen oder Änderungswünschen des Kunden kann sich dieser nicht auf vereinbarte Fristen berufen.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden und aller sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenden Kunden bestehenden Forderungen behält sich Dat Tel System das Eigentum angelieferten Produkten (nachfolgend: Vorbehaltsware) vor.

2. Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs einbauen. Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt jedoch ausschließlich für Dat Tel System, die einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware oder an der neuen Sache erwirbt, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware oder der neuen Sache entspricht.

3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder im Miteigentum von Dat Tel System stehender Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Ziffer 1 genannten Ansprüche zur Sicherheit an Dat Tel System ab, welche diese Abtretung annimmt. Besteht an den veräußerten Gegenständen nur ein Miteigentumsanteil von Dat Tel System, sind diese Forderungen jeweils in Höhe des Verkaufwertes dieses Anteils, aber mit Vorrang vor den übrigen Forderungen, abgetreten.

4. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitz- oder Geschäftssitzwechsel hat der Kunde Dat Tel System unverzüglich anzuzeigen.

5. Bei Pfändung von Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von Dat Tel System hinzuweisen und Dat Tel System unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6. Dat Tel System ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

 

§ 7 Gefahrübergang und Versendung

1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Produkts mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder sonstiger zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt an den Kunden über.

2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Produkts auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

4. Sofern der Kunde keine besonderen Weisungen für den Versand erteilt (Eilzustellung, Schnellpaket etc), wird dieser nach bestem Ermessen und Vorbehalt der günstigsten Versandart von Dat Tel System vorgenommen.

 

§ 8 Gewährleistung

1. Der Kunde hat sich zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten zunächst an den Hersteller zu wenden. Reagiert der Hersteller nicht oder verweigert er die Gewähr von Rechten bei Mängeln, so hat der Kunde die Rechte bei Mängeln gegenüber Dat Tel System.

2. Für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist, erfolgt nach Wahl von Dat Tel System zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

3. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Dat Tel System ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist oder ein Folgeprodukt existiert, das diesen Mangel nicht mehr aufweist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

4. Bleiben Nachbesserungsversuche von Dat Tel System, wobei ein zweifacher Nachbesserungsversuch zulässig ist, erfolglos oder bietet Dat Tel System keine fehlerfreie Ersatzlieferung an, hat der Kunde ein Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder ein Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung).

5. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

6. Wählt der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

7. Ist der Kunde Unternehmer, stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Produkts dar.

8. Bei gebrauchten Vertragsgegenständen ist gegenüber Unternehmern die Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen.

9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von Dat Tel System nicht, es sei denn, es ist schriftlich so vereinbart.

10. Der Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich solcher Teile des Vertragsgegenstandes, die vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist Dat Tel System nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Der Gewährleistungsanspruch entfällt ferner für Mängel, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereichs von Dat Tel System liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn der Kunde Dat Tel System die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Mangels zu untersuchen.

11. Bei gebrauchten Vertragsgegenständen trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit des Vertragsgegenstandes.

12. Die Verjährungsfrist beträgt bei neuen Vertragsgegenständen für Unternehmer 1 Jahr ab Erhalt der Ware, für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre bei neuen Vertragsgegenständen ab Erhalt der Ware. Bei gebrauchten Vertragsgegenständen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Erhalt der Ware.

13. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt oder eine unvollständige Rücksendung des Produktes erfolgte, werden die hierdurch vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Kosten mit einer Kostenpauschale von 150 EUR,- berechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein geringerer oder kein Aufwand entstanden ist.

14. Erhält der Kunde eine fehlerhafte Montageanleitung, ist Dat Tel System lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

 

§ 9 Mängelrüge

Ist der Kunde Unternehmer, muss er die erhaltene Ware unverzüglich auf Menge und Qualität hin zu überprüfen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang des Produktes schriftlich gegenüber Dat Tel System geltend gemacht werden, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

 

§ 10 Abwerbung von Mitarbeitern,

Kundenschutz Der Kunde ist verpflichtet, weder direkt noch indirekt noch über Dritte, Mitarbeiter von uns, ganz gleich in welcher Form, zu beschäftigen, zu vermitteln oder für sie tätig zu werden. Dies gilt auch für Mitarbeiter unserer Geschäftspartner, zu denen der Kunde über uns in Kontakt kommt. Diese Verpflichtung gilt während und bis zu einem Jahr nach Beendigung der durch uns erbrachten Leistungen oder, falls lediglich Verhandlungen geführt werden, bis zu einem Jahr nach der Beendigung.

 

§ 11 Haftung

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich Dat Tel Systems Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leichter Fahrlässigkeit für Pflichtverletzungen von Dat Tel Systems gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Es gilt nicht für Verzugsschäden.

2. Gegenüber Unternehmern haftet Dat Tel System bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

3. Für gebrauchte Vertragsgegenstände ist eine Haftung ausgeschlossen.

4. Schadensersatzansprüche eines Kunden wegen eines Mangels verjähren von einem Jahr ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes. Das gilt nicht, wenn von Seiten Dat Tel System grobes Verschulden oder Arglist vorliegt.

5. Für das Fehlen von Garantien wird gehaftet, soweit sie vom Zweck der Garantie umfasst werden.

 

§ 12 Produktänderungen

Dat Tel System behält sich Produktänderungen vor, die die generelle Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort ist Stockach.

2. Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag der ausschließliche Gerichtsstand Dat Tel Systems Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Jede Partei kann jedoch auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch genommen werden.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

4. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.